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Informationen zum neuen Batteriegesetz BattG
Das BattG ist die Umsetzung der neuen europäischen Batterierichtlinie in innerstaatliches Recht.
Was ist neu bzw. muss in Zukunft beachtet werden???
⇒ Registrierungspflicht der Hersteller:
Batteriehersteller dürfen ohne die vorgeschriebene Registrierung in den 27 EU-Mitgliedstaaten nicht am jeweiligen Markt teilnehmen.
Da laut Definition von BattG auch Importeure, die Batterien einführen und auf dem jeweiligen Markt bereitstellen, als Hersteller gelten, haben wir alle Marken der Firma Keckeisen am 09.12.2009 in dem Melderegister des Umweltbundesamtes registriert.
Unsere Melderegisternummer: 21000405
Hier können Sie sich die Bestätigung unserer Registrierung herunterladen.
Registrierungsbestätigung (PDF, Größe ca. 22 KB)
Das bedeutet für Sie als Kunden, dass sie sich bezüglich des BattG keine Gedanken über die von uns gelieferten Batterien machen müssen, da wir all unsere Marken registriert haben.
Die Daten über die registrierten Batteriemarken können auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) eingesehen werden.
⇒ Kennzeichnungspflicht:
Batterien müssen in Zukunft folgendermaßen gekennzeichnet sein:
- Mit einer durchgestrichenen Mülltonne
- Kapazitätsangabe auf Fahrzeugbatterien (gilt noch nicht, da dies erst bis März 2010 genauer geregelt wird)
- Batterien > 5 ppm Hg, > 20 ppm Cd & > 40 ppm PB müssen zusätzlich mit Hg, Cd, Pb gekennzeichnet werden.
Wir werden all unsere Batterien mit der laut BattG nötigen Kennzeichnung versehen.
⇒ Entsorgung der Altbatterien:
Hier gibt es im Bereich der Fahrzeug- & Industriebatterien keine wesentlichen Änderungen. Sie können Ihre Batterien weiterhin über uns und unseren Entsorger BLS Berzelius entsorgen.
⇒ Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien:
Es bleibt weiterhin bei der Pfandpflicht von 7,50€ für die Herausgabe von Fahrzeugbatterien.
⇒ Hinweispflichten:
Vertreiber von Batterien müssen Hinweisschilder anbringen, die für Kunden gut sicht- und lesbar im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platziert sind und folgende Hinweise enthalten:
- dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können
- dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
- welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und die Zeichen Hg, Cd, Pb (sofern auf der Batterie aufgedruckt) haben.
Hier können Sie sich ein Muster des Hinweisschildes herunterladen. Dieses können Sie gerne verwenden.
Muster Hinweisschild laut BattG (PDF, Größe ca. 33 KB)
⇒ Alle Termine:
Inkrafttreten BattG: 01.12.2009
Anmeldung der Hersteller: bis 01.03.2010
Falls Sie noch Fragen zum BattG haben, können Sie sich jederzeit gerne unter 08331/94444-43 melden.
